Presseinformation
Januar 2025
Steinmetzhandwerk lehnt Novelle im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz in großen Teilen ab
Rheinland-Pfalz will sein Bestattungsrecht modernisieren und unter anderem Flussbestattungen erlauben, die allgemeine Sargpflicht abschaffen und private Bestattungsplätze zulassen. Aschen dürfen mit nach Hause genommen werden, eine Friedhofspflicht soll es nicht mehr geben. Quo vadis Friedhofskultur?
Der Bundesverband Deutscher Steinmetze bewertet die meisten angedachten Änderungen in der Novelle des Bestattungsgesetzes als kritisch, ja teilweise pietätlos. In vielen Punkten haben die Steinmetze bei dem jetzigen Gesetzentwurf den Eindruck, dass sowohl fachlich, als auch rechtlich zu ambitioniert und einseitig versucht wird, unsere vorherrschende Friedhofs- und Bestattungskultur im Sinne weniger Interessenten der Beliebigkeit preiszugeben. Dies ist besonders deshalb bedauerlich, weil die Friedhofskultur in Deutschland seit 2020 Immaterielles Kulturerbe der UNESCO ist und damit einhergeht, dass sich die Gesellschaft entschieden für die Erhaltung, aber auch Weiterentwicklung einsetzten sollte, statt den Friedhof abzuschaffen. Problematisch ist z.B., dass anstelle der Totenruhe Formen einer privaten "Inbesitznahme" etwa durch Angehörige geschehen kann – auch um möglicherweise Kosten zu entgehen. Was mit der menschlichen Asche in den nächsten Jahren dann passiert, könne niemand mehr kontrollieren. Überhaupt basiere vieles in diesem Gesetz auf Kontrollmechanismen der Behören vor Ort – nur wer kann denn das alles nachhalten, wo wir doch schon jetzt eine überbordende Bürokratie und zu wenig Personal haben? Dies gilt u.a. auch für die Errichtung privater Bestattungsplätze. Hier denke man doch nur in kurzen Zeiträumen, doch wie wird denn langfristig geprüft und abgesichert, dass hier eine pietätvolle Totenruhe gewährleistet ist? Außerdem entfallen auch gemeinsame Orte des Gedenkens an einen verstorbenen Menschen. Da stellt sich die Frage: Wem gehört die Trauer? Obwohl man einerseits auf dem Friedhof immer wieder Sorge vor wirtschaftlichem Denken der traditionellen Gewerke habe, öffne man nun mit der Novelle der Kommerzialisierung des Umgangs mit Verstorbenen Tür und Tor. Dies ist völlig unverständlich, zumal die Kommunen die Träger der meisten Friedhöfe sind und diese hoheitliche Aufgabe nun per Gesetz untergraben werde. Die Folge sind dann weiter steigende Gebühren auf den Friedhöfen, zunehmende Verwahrlosung und die Generierung von Gewinnen bei externen Anbietern. Da stellt sich schon die Frage, ob nun Rheinland-Pfalz so modern sein möchte und das Friedhofswesen mittelfristig privatisieren will. Dies jedoch wäre eine völlig neue Dimension – eine Dimension, in der grundlegende Werte unserer Bestattungs-, Trauer- und Friedhofskultur zu Grabe getragen werden und wir auch hier eine Mehrklassen-Gesellschaft einführen.
Die Stellungnahme des Bundesverbandes ist der Pressemeldung angefügt.
Über den Bundesverband Deutscher Steinmetze:
In Deutschland arbeiten knapp 10.000 Steinmetzen. Sie besitzen eine umfassende Berufsausbildung, die mit dem Meistertitel abgeschlossen werden kann. Als Experten für Naturstein üben sie ein modernes Handwerk aus. Schwerpunkte sind der Baubereich, der gehobene Innenausbau, die Restaurierung und der Friedhof. Der Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV) ist die Spitzenvereinigung der Steinmetzbetriebe in Deutschland und vertritt die Interessen seiner Mitgliedsbetriebe gegenüber Politik, Öffentlichkeit sowie allen relevanten Behörden und Institutionen auf nationaler und europäischer Ebene. Bundesinnungsmeister ist Markus Steininger aus München.